39 - Bundesrat schmettert Fristverlängerung ab

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Der Bundesrat hat sich gegen eine Verlängerung der Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration ausgesprochen. Der von Niedersachsen initiierte Antrag für eine Fristverlängerung um bis zu zwei Jahre fand in der Sitzung der Länderkammer am vergangenen Freitag keine Mehrheit. Ebenfalls erfolglos blieb ein kurzfristig von Brandenburg eingebrachter Kompromissvorschlag für eine Verlängerung um ein Jahr. Damit wird der Bundesrat keinen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes in den Bundestag einbringen. Das von vielen erhoffte Signal für eine Anpassung der geltenden Regelung ist ausgeblieben. Ob der Bundestag nunmehr selbst aktiv wird, wie dies aus den Reihen des Bauernverbandes, aber auch von einigen Länderministern gefordert wird, ist offen. Zwar kündigten Unionspolitiker eine entsprechende Gesetzesinitiative an. Eine Unterstützung durch die SPD erscheint derzeit jedoch fraglich. Damit bliebe es beim 2013 beschlossenen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration zum 1. Januar 2019.

Die Entscheidung der Länderkammer löste in der gesamten Branche ein verheerendes Echo aus. Auch die Agrarministerkonferenz in dieser Woche in Bad Sassendorf wird sich mit dem Thema befassen. Zudem haben Verbände und Organisationen angekündigt, das Treffen zu nutzen, um auf die schwierige Lage der Ferkelerzeuger hinzuweisen, die sich aus der Ablehnung des Bundesrates ergibt. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, warf den Ländern eine nicht nachvollziehbare Blockadehaltung vor. Es sei zu befürchten, dass viele Betriebe in Deutschland aufgeben müssten, erklärte er. Er appellierte an den Bundestag, schnellstmöglich eine Lösung zu suchen, die den hiesigen Ferkelerzeugern ein Bestehen im europäischen Wettbewerb ermöglicht.

Bis zuletzt hatte es intensive Bemühungen gegeben, doch noch eine Mehrheit für den Niedersachsen-Antrag zu organisieren, dem auch Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen beigetreten waren. Neben den vier antragstellenden Ländern stimmten auch Brandenburg und Sachsen für die Fristverlängerung um zwei Jahre. Alle Länder mit Regierungsbeteiligung der Grünen enthielten sich, ebenso das schwarz-rot regierte Saarland. Für die erforderliche Bundesratsmehrheit von 35 Stimmen reichte es somit nicht. Zuvor hatten die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast, ihr Schweriner Amtskollege Dr. Till Backhaus sowie der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Hermann Onko Aeikens, im Plenum vor einem Strukturbruch in der hiesigen Ferkelerzeugung gewarnt, sollte es zu keiner Fristverlängerung kommen.

Gegen eine weitere Übergangsfrist sprach sich Umweltministerin Ulrike Höfken aus Rheinland-Pfalz aus, weil dies aus ihrer Sicht einen klaren Verstoß gegen den Tierschutz bedeuten würde. Die Grünen-Politikerin räumte ein, dass der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration besondere Lasten für bäuerliche Betriebe bedeute, und mahnte Unterstützung an. Alois Gerig, Vorsitzender des Bundestagsernährungsausschusses, appellierte an den Koalitionspartner SPD, sich zu bewegen. Die Sozialdemokraten müssten sich fragen lassen, „ob sie mehr Tiertransporte, damit weniger Tierwohl und eine Beschleunigung des Strukturwandels tatsächlich wollen“, sagte der CDU-Politiker. SPD-Agrarsprecher Rainer Spiering äußerte sich allerdings zurückhaltend. Er bezeichnete das Ergebnis im Bundesrat als „nicht überraschend“. Aus Spierings Sicht bietet ein staatliches Tierwohllabel Chancen, zu einer gemeinsamen Haltung zu kommen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner müsse nun schnell und konsequent handeln, um eine tierwohlgerechte Ferkelproduktion in Deutschland auch nach dem 1. Januar 2019 zu ermöglichen. Sein Unverständnis über das Agieren Klöckners äußerte Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff. Für ihn ist das jüngste Eintreten ihres Hauses für eine Fristverlängerung „ein Zeichen eigener Hilflosigkeit“.

Von einem „schwarzen Tag für die Sauenhalter“ sprach der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Bernhard Conzen. Die Entscheidung der Länderkammer könne für viele Betriebe das Aus bedeuten. Nach Einschätzung vom Präsidenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (BWV), Eberhard Hartelt, sind vor allem die Ferkelerzeuger in den strukturschwachen Regionen nunmehr massiv in ihrer Existenz gefährdet. Die Politik stelle sich damit gegen die regionale Schweineproduktion. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV), Michael Horper, sieht in der Entscheidung des Bundesrates einen „Schlag ins Gesicht der Sauenhalter“. Damit würden nur Regelungen akzeptiert, „die entweder nicht praktikabel, gesundheitsgefährdend oder viel zu teuer sind“. AgE