Das von der Europäischen Union mit Kanada ausgehandelte Freihandelsabkommen CETA ist am vergangenen Donnerstag vorläufig in Kraft getreten. Die vollständige Umsetzung wird erst nach der Ratifizierung des Abkommens durch alle EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen sein. Sobald CETA vollständig in Kraft getreten ist, wird nach Angaben der EU-Kommission ein neues Investitionsgerichtssystem an die Stelle des gegenwärtigen Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus (ISDS) treten. Lesen Sie mehr in LZ 39-2017, S. 7