39 - GAK und Bundesjagdgesetz

Der Bundesrat hat am vergangen Freitag der Änderung des Gemeinschaftsaufgabengesetzes  (GAK) zugestimmt. In diesem Jahr sollen Einrichtungen für Basisdienstleistungen sowie Kleinstunternehmen der Grundversorgung gefördert werden können. Ob die 2016 für die neuen Maßnahmen zur Verfügung stehenden 30 Mio. € tatsächlich ausgegeben werden können, ist aber fraglich. Gebilligt hat die Länderkammer auch die „kleine Novelle“ des Bundesjagdgesetzes. Sie schafft Rechtssicherheit für die Jagd mit halbautomatischen Waffen. Der Bund sagte zu, über die Länderforderungen zur Jagd sowie einer Änderung des Bundeswaldgesetzes gesondert zu verhandeln. Ein Vermittlungsverfahren wurde so abgewendet.