Der Bundesverband der Pflanzenzüchter (BDP) erwartet von einer neuen Regierung, dass das Verfahren zur Erhebung von Nachbaugebühren substanziell geändert wird. Damit soll gewährleistet werden, dass die Züchter die ihnen zustehenden Nachbaugebühren in vollem Umfang erhalten, um in neue Sorten investieren zu können. Der BDP spricht sich zudem dafür aus, dass die Grundprinzipien des Sortenschutzes zu wahren sind und keine Patentansprüche erteilt werden, die auch Produkte aus im Wesentlichen biologischen Verfahren umfassen können. Des Weiteren müsse der Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen sichergestellt sein, und ausufernde Dokumentationspflichten dürften diesen nicht behindern. Dafür solle der internationale Saatgutvertrag der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) auf alle züchterisch bearbeiteten Pflanzenarten ausgedehnt werden. Für die Anwendung neuer Züchtungsmethoden muss die Politik laut BDP Rechtssicherheit schaffen. Die Frage, ob Pflanzen unter die Regulierung nach dem Gentechnikrecht fallen, sollte dabei auf Grundlage der Methode und der Art der Veränderung in der Pflanze entschieden werden. Zudem müssten die bisherige Qualität und Neutralität des deutschen Sortenprüfwesens erhalten bleiben und die Zulassung neuer Sorten weiterhin unter amtlicher Aufsicht erfolgen. Darüber hinaus fordern die Pflanzenzüchter, dass politische Entscheidungen zur Zulassung von Beizmitteln ausschließlich auf der Basis transparenter und wissenschaftlich fundierter Kriterien getroffen werden.