39 - Tierärzte fordern Datenbank

Die Bundestierärztekammer drängt auf eine verpflichtende Tierdatenbank. Diese sei unerlässlich, um die Tiergesundheit im Bestand mess- und zwischen den Betrieben vergleichbar zu machen, erklärte Präsident Dr. Uwe Tiedemann anlässlich der Delegiertenversammlung in Berlin. Für eine solche Datenbank müssten Tiergesundheits- und Tierschutzindikatoren der Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie tierschutzrelevante Daten aus der Tierkörperbeseitigung einheitlich erhoben werden können. Außerdem gehe es um die tierschutzfachliche Auswertung betriebsbezogener Datenbanken (HIT-Datenbank,  Antibiotikadatenbank). Diese Daten müssten für die Eigenkontrolle der Tierhalter und im Rahmen der behördlichen Überwachung genutzt werden können. Die Forderung nach einer Tierdatenbank ist eine von fünf Maßnahmen im Tierschutzrecht, die nach BTK-Auffassung für eine Verbesserung des Tierschutzes bei Nutztieren unerlässlich sind. Der Tierärzteschaft geht es ferner um die Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens für Stallsysteme, einen Erlaubnisvorbehalt für die Haltung und Züchtung landwirtschaftlicher Nutztiere, den Ausstieg aus den derzeit noch erlaubten nicht-kurativen Amputationen sowie eine Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.