40 - Aufs Abkochen hinweisen

Im Emsland sind nach Medienberichten möglicherweise zwei Kleinkinder nach dem Genuß nicht abgekochter Rohmilch erkrankt. Die Familie hatte bei einem Milchviehbetrieb Rohmilch gekauft. In Milchproben, welche das Veterinäramt veranlasst hatte, wurde eine Form des Darmbakteriums E. Coli nachgewiesen. Weitere Krankheitsfälle sind derzeit nicht bekannt. Das Ministerium für Verbraucherschutz weist darauf hin, Rohmilch vor dem Verzehr abzukochen. Mögliche Erreger von Infektionen, wie E. Coli, Campylobacter oder Listerien, werden dadurch abgetötet. Milchtankstellen müssen mit einem entsprechenden, gut sichtbaren Hinweis ausgestattet sein.