40 - Bodenrecht nachbessern?

Die Bundesregierung zeigt sich alarmiert von der Agrarstrukturentwicklung in Ostdeutschland. Die zunehmende Übernahme von wirtschaftlich gesunden Betrieben durch überregionale, teilweise branchenfremde Finanzinvestoren gebe Anlass zur Sorge, heißt es im Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2018.

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Für erforderlich hält die Bundesregierung eine Einbeziehung von Anteilskäufen in das landwirtschaftliche Bodenrecht. Über diese sogenannten „Share Deals“ könnten Investoren ganze Betriebe erwerben und den Vorrang von Landwirten umgehen. Derartige Käufe sollten dabei nicht generell untersagt, aber einer Einzelfallprüfung mit Eingriffsmöglichkeiten im Hinblick auf die Agrarstruktur unterworfen werden, stellte die Regierung klar.
Prof. Martin Odening von der Berliner Humboldt-Universität und Prof. Silke Hüttel von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn sehen keine ökonomische Begründung für Eingriffe in den landwirtschaftlichen Bodenmarkt zum Schutz vor Finanzinvestoren. Den Wissenschaftlern zufolge könne dadurch weder eine nachhaltige Bewirtschaftung noch die Schaffung lebenswerter ländlicher Räume effizient erreicht werden. Auch seien Investoren nicht Hauptursache für den Preisanstieg bei landwirtschaftlichen Flächen. Grundlage für ihre Analyse bilden Landverkäufe der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG), die zwischen 2007 und 2015 über Ausschreibungen getätigt wurden. In lediglich 1 % der Fälle seien Flächen an ausländische Investoren gegangen. Die Autoren räumen allerdings ein, dass BVVG-Ausschreibungen nicht der einzige Weg seien, auf dem sich Finanzinvestoren Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen verschaffen könnten.