Nach der neuen Düngeverordnung (DüV) ist vor Beginn der Düngeperiode eine Stickstoff-(N)-Bedarfsermittlung zu erstellen. Diese muss sich, anders als bisher, am Ertrag der drei Vorjahre orientieren. Das kann auf leichten Böden mit geringer Wasserspeicherkapazität zu Problemen führen, weil die Erträge hier besonders von der Höhe und Verteilung der Niederschläge in der Vegetationszeit abhängig sind. Ausgeprägte Trockenperioden bewirken dann deutliche Ertragseinbußen, während in feuchten Jahren gute Erträge erzielt werden können.
Mehr in LZ 41-2017, S. 16