41 - Vertragsverletzungsverfahren im Umweltbereich

Die Europäische Kommission hat rechtliche Schritte gegen mehrere Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht im Umweltbereich nicht nachkommen. Unter anderem droht Spanien laut einer Mitteilung der Kommission vom Mittwoch vergangener Woche im Zuge des Vertragsverletzungsverfahrens eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), weil es seine zweite Runde der Bewirtschaftungspläne für Einzugsgebiete gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht abschließt. Eine solche Klage vor dem EuGH könnte auch auf Griechenland zukommen, weil es die Nitratrichtlinie immer noch nicht vollständig umgesetzt hat. Ferner muss Belgien bei seinen Holzvorschriften für Importware nachbessern. Der Brüsseler Behörde zufolge hat Spanien bisher keine Überprüfung und Aktualisierung der ersten Bewirtschaftungspläne für die sieben Flussgebietseinheiten auf den Kanarischen Inseln angenommen, veröffentlicht und nach Brüssel übermittelt, obwohl dies bereits bis zum 22. Oktober 2015 hätte geschehen müssen.