Milcherzeuger bleiben zur Zahlung der Superabgabe auch für das Milchwirtschaftsjahr 2014/15 verpflichtet. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem in der vergangenen Woche veröffentlichten Beschluss entschieden und damit ein vorinstanzliches Urteil des Finanzgerichts (FG) Hamburg bestätigt. Zum Hintergrund: Nach Ablauf des letzten Quotenjahres am 31. März 2015 hatten Milcherzeuger Rechtsmittel gegen die Abgabenbescheide eingelegt. Mit der Aufhebung der unionsrechtlichen Milchabgabevorschriften gebe es keine Rechtsgrundlage für die Erhebung der Abgabe mehr, so ihre Begründung. Das FG Hamburg hatte dagegen im September 2016 Klagen von Milcherzeugern gegen die Milchabgabenbescheide abgewiesen. Der BFH sieht im Übrigen keinen Anlass, die Sache dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.