Das Landgericht Hamburg hat dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) vergangene Woche per einstweiliger Verfügung untersagt, die Bilder und Videos weiter zu verbreiten. Röring begrüßte die Entscheidung. Das Landgericht habe bestätigt, „dass die Tiere auf unserem Hof ordnungsgemäß gehalten werden“, erklärte der Verbandspräsident. In jedem Tierbestand könne es zu Verletzungen und auch zu Todesfällen kommen. „Wichtig ist, dass wir Tierhalter uns dann um die Tiere kümmern und sie tierärztlich versorgen. Das ist auf unserem Hof selbstverständlich der Fall“, betonte der CDU-Bundestagsabgeordnete. Der NDR hatte in der Sendung „Panorama“ vom 22. September Videoaufnahmen aus einem Stall der Familie Röring gezeigt, die Tierrechtsaktivisten der Organisation „Animal Rights Watch“ aufgenommen hatten, nachdem sie unbefugt in den Stall eingedrungen waren. Röring hatte seinen Unterlassungsantrag damit begründet, dass auf seinem Betrieb keine Tierschutzverstöße festzustellen seien und dies durch eine eidesstattliche Erklärung des Hoftierarztes belegt. Diesem Antrag hat das Landgericht Hamburg vollumfänglich stattgegeben.