Ab dem 1. Januar 2018 gilt das Verbot der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auch auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) mit stickstoffbindenden Pflanzen. Haben Betriebe den Leguminosenanbau nicht nur zur Erfüllung der Greeningverpflichtungen, sondern auch zur Teilnahme an der Maßnahme „Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau“ genutzt, besteht für die Betriebe, die im laufenden Verpflichtungszeitraum großkörnige Leguminosen angebaut haben, die Möglichkeit, aus der genannten Maßnahme vor Ablauf des Fünf-Jahres-Zeitraumes „schadlos“, also ohne Rückzahlung der bisher gewährten Prämien, auszusteigen. Aus Sicht der Beratung gilt es, die verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten betriebsindividuell zu durchleuchten.
Mehr in LZ 43-2017, S. 20