Die Europäische Kommission erwägt als eine mögliche Option bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die Kappung der Direktzahlungen aus der Ersten Säule auf einen jährlichen Betrag zwischen 60 000 € und 100 000 € je landwirtschaftlichen Betrieb. Dabei sollte jedoch die Beschäftigung in den Betrieben Berücksichtigung finden, um keine Arbeitsplätze zu gefährden.
Diese mögliche Option bedarf laut Kommission noch der weiteren Analyse und findet sich in einem internen Papier zur Zukunft der GAP nach 2020. Die offizielle Vorstellung der Mitteilung dazu durch EU-Agrarkommissar Phil Hogan ist für den 29. November geplant.
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