43 - Steuern und Recht rund ums Pferd

Wer als Pensionspferdehalter vor bösen Überraschungen gefeit sein will, muss die Besonderheiten seines Betriebszweiges in punkto Steuerrecht und Vertragsrecht kennen. Zahlreiche Tipps erhielten Betriebsleiter beim fünften Rheinischen Pferdetag am 20. Oktober in Baesweiler. Die Landwirtschaftskammer NRW und die Rheinischen Kreispferdezuchtvereine hatten zu der Veranstaltung eingeladen, die mit einer Besichtigung des Beggendorfer Hofes in Baesweiler endete. Annegret Keulen berichtet für die LZ.

Die Einsteller können wählen, ob Sie eine Box mit oder ohne Paddock für ihr Pferd wünschen. Foto: Annegret Keulen

Wie wird welche Tätigkeit im Bereich der Pensionspferdehaltung steuerlich bewertet? Durch den Dschungel der Steuergesetzgebung führten Ralf Stephany, Geschäftsführer der Parta Buchstelle für Landwirtschaft und Gartenbau in Bonn, und Volker Kückelhaus, Steuerberater und Betriebsleiter, Schalksmühle. Seit 2005 ist die Möglichkeit der Umsatzsteuer-Pauschalierung für die Pensionspferdehaltung weggefallen. Es gilt nun die Regelbesteuerung mit 19 % Umsatzsteuer. Ausnahmen stellen hier nur die reine Boxenvermietung und die Überlassung der Weidenutzung dar, die weiterhin umsatzsteuerrechtlich steuerfrei sind.

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