Wie wird welche Tätigkeit im Bereich der Pensionspferdehaltung steuerlich bewertet? Durch den Dschungel der Steuergesetzgebung führten Ralf Stephany, Geschäftsführer der Parta Buchstelle für Landwirtschaft und Gartenbau in Bonn, und Volker Kückelhaus, Steuerberater und Betriebsleiter, Schalksmühle. Seit 2005 ist die Möglichkeit der Umsatzsteuer-Pauschalierung für die Pensionspferdehaltung weggefallen. Es gilt nun die Regelbesteuerung mit 19 % Umsatzsteuer. Ausnahmen stellen hier nur die reine Boxenvermietung und die Überlassung der Weidenutzung dar, die weiterhin umsatzsteuerrechtlich steuerfrei sind.
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