44 - CC-Sanktionen deutlich entschärft

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die möglichen Sanktionen für Cross-Compliance-Verstöße deutlich entschärft. Eigenen Angaben zufolge konnte das Agrarressort nach „intensiven Beratungen mit der Europäischen Kommission“ durchsetzen, dass bei kleinen Fehlern, die dem Betriebsinhaber trotz angemessener Sorgfalt versehentlich unterlaufen sind, von Sanktionen abgesehen werden kann. Dieses Konzept des „sanktionsfreien Fehlers“ könne zum Beispiel zur Anwendung kommen, wenn der Zu- oder Abgang einzelner Rinder aus nachvollziehbaren Gründen in einem gut geführten Betrieb wenige Tage zu spät an die HIT-Datenbank gemeldet worden sei. Nach Darstellung des Agrarressorts ist dafür aber eine Einzelfallprüfung erforderlich. Die konkrete Umsetzung wird derzeit mit den Bundesländern beraten. Der Verzicht auf Sanktionen soll in entsprechenden Fällen bereits für das laufende Jahr 2016 möglich sein. Laut Ministerium stellt die Abschwächung des sogenannten Frühwarnsystem einen wichtigen Beitrag dar, um gewissenhafte Landwirte nicht durch unangemessen hohe Sanktionen zu entmutigen, sondern sie zu motivieren, ihren Verpflichtungen bestmöglich nachzukommen.