Die Europäische Kommission hat einen geänderten Zeitplan zur Erfüllung ihrer Handelsverpflichtungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) eingereicht. Dieser betrifft auch den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten. So berücksichtigt nun auch die EU die 2015 in Nairobi getroffenen Vereinbarungen zur Abschaffung von Exportsubventionen für Agrarprodukte. Damit sei die EU das zweite WTO-Mitglied nach Australien, das verbindliche Zusagen zur Abschaffung von Ausfuhrstützungen für diese Warengruppe gemacht habe.
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