Die Bundesregierung wirft den Ländern Versäumnisse in Bezug auf deren Bodenmarkt- und Strukturpolitik vor. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den politischen Konsequenzen aus der Insolvenz und dem Verkauf des Agrarkonzerns KTG Agrar stellt die Bundesregierung fest, dass die Übernahme wesentlicher Teile des insolventen Unternehmens durch die liechtensteinische Zech-Stiftung den Kauf betroffener Betriebe und Flächen durch ortsansässige Landwirte verhindert habe. Sie zieht daraus den Schluss, dass es den dafür zuständigen Ländern mit Hilfe des landwirtschaftlichen Bodenrechts in diesem Fall nicht gelungen sei, agrarstrukturelle Ziele des Grundstückverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes umzusetzen. Die Bundesregierung betont, dass die Länder seit der Föderalismusreform für diesen Bereich der Bodenmarktpolitik verantwortlich seien. Sie selbst verfüge über keine rechtliche Grundlage, Maßnahmen zur Verhinderung eines Verkaufs von Betrieben und landwirtschaftlichen Flächen an überregionale Investoren zu ergreifen, sehe aber Handlungsbedarf. Danach sollte den Landwirten der Vorrang auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt eingeräumt werden, um eine ungesunde Anhäufung von Pachtflächen zu vermeiden