46 - Bundesjagdgesetz geändert

Die Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Verwendung von halbautomatischen Langwaffen mit wechselbarem Magazin ist Mittwoch vergangener Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am Tag da­rauf in Kraft getreten. Darauf hat der Deutsche Jagdverband (DJV) in Berlin hingewiesen. Der neue § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c laute: „Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automa­tischen Waffen auf Wild zu schießen“. Die Änderung sei notwendig geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen vom 7. März 2016 die Verwendung von halbautomatischen Waffen mit austauschbarem ­Magazin bei der Jagd für unzulässig erklärt habe, erläuterte der Jagdverband. Das Urteil habe für erheb­liche Verunsicherung bei Jägern und Waffenbehörden gesorgt. Der Gesetzgeber ­habe zügig reagiert und jetzt ­wieder die Rechtssicherheit für Besitzer von halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin hergestellt. Laut DJV begrüßen die in der Allianz der im ­Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen sieben Verbände die Rege­lung ausdrücklich.