46 - Kompass auf Kooperation?

Lange wurde über das Landesnaturschutzgesetz NRW diskutiert. 16 Verbände hatten sich anlässlich dieses Gesetzes zum Aktionsbündnis Ländlicher Raum zusammengeschlossen und zahlreiche Protestaktionen in Düsseldorf organisiert. Jetzt ist es vorbei. Das Landesnaturschutzgesetz NRW wurde am Mittwoch vergangener Woche verabschiedet. Wie ist es zu bewerten?

Die Streuobstwiesen-Vereinbarung zeigt auch, dass die verschiedenen Seiten verstanden haben, dass sie sich brauchen. Wenn die Landwirte die Naturschutzmaßnahmen nicht umsetzen, wer sollte es dann tun? Andrea Hornfischer

Manch ein Landwirt wird vermutlich denken: „Tut dat not? Brauchen wir das Gesetz wirklich?“ Immer wieder wird angeführt, dass ganz normale Arten, wie Spatz, Blaumeise, Feldlerche, Feldhase, Rebhuhn und viele mehr, die uns einst vertraut waren, dahinschwinden. Fast 45 % der heimischen Arten sind nach Angaben des NRW-Landwirtschaftsministeriums gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben. Es gehe um die Bewahrung der Schöpfung für die kommenden Generationen, wie NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel betonte. Aber auch gerade Bauern, die in der Natur wirtschaften, liegt es fern, das Artensterben zu provozieren. Vielmehr muss der Einklang zwischen den Ansprüchen des Ökosystems und der Bewirtschaftung gefunden werden. Daher ist Kooperation oft besser als manches Ordnungsrecht.

Beim Landesnaturschutzgesetz NRW ist es allen Beteiligten teilweise sogar gelungen, einen konstruktiven Dialog zu führen und sich auch auf eine Kooperation zu einigen. Eine bundesweit einmalige Zusammenarbeit ist bei den Streuobstwiesen zu verzeichnen! Erstmalig haben sich die landwirtschaftlichen Verbände in NRW mit dem NRW-Landwirtschaftsministerium, dem Naturschutzbund Deutschland, der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und dem Landesverband für Natur- und Umweltschutz in einer Rahmenvereinbarung zum Landesnaturschutzgesetz geeinigt. Hier ist der Kompass auf Kooperation gestellt!

Das Ziel, die Streuobstwiesen zu erhalten, steht hierbei über dem politischen Diskurs. Zu Recht kann man da­rauf stolz sein, dass Naturschutz und Landwirtschaft in NRW mitei­nan­der sprechen und Lösungen finden. Super gemacht! Das dürfte in Zeiten von Trump und AfD ziemlich einmalig sein!

Das sollte alle Landwirte dazu motivieren, sich weiter für den Erhalt der Streuobstwiesen einzusetzen und dem Vertrauensvorschuss einer freiwilligen Vereinbarung gerecht zu werden. Die Streuobstwiesen-Vereinbarung zeigt auch, dass die verschiedenen Seiten verstanden haben, dass sie sich brauchen. Wenn die Landwirte die Naturschutzmaßnahmen nicht umsetzen, kann es nicht gelingen. Wer sollte es sonst tun? Daher ist ein gutes Mitei­nan­der immer angezeigt!

Naturschutz muss den Landwirten aber auch honoriert werden. Wenn eine Leistung vorliegt, die Landwirte im internationalen Wettbewerb benachteiligt, müssen diese Mehrkosten „entschädigt“ werden. In diesem Punkt weist das NRW-Landesnaturschutzgesetz deutliche Schwächen auf und gibt Anlass zur Kritik. Das Pflanzenschutzverbot auf Grünland in Naturschutzgebieten bringt erhebliche Probleme in der Förderung mit sich. Mit der Einführung gesetzlicher Regelungen werden Agrarumweltförderung und die Förderung des Vertragsnaturschutzes durchkreuzt. Eine Förderung des Verzichtes auf Pflanzenschutzmitteleinsatz ist damit nicht mehr möglich. Wenn die Förderung von Flächen innerhalb von Naturschutzgebieten möglicherweise geringer als die Förderung außerhalb von Naturschutzgebieten ausfallen würde, wäre das schizophren. Hier muss nachgearbeitet werden!

Sorgen bereitet den beiden landwirtschaftlichen Verbänden in NRW auch das Vorkaufsrecht für den Naturschutz. Es wurde auf Flächen mit einer Größe von weniger als 1 ha erweitert. Die Betriebe leiden eh schon unter Flächenknappheit. Jeden Tag werden weitere 10 ha durch Straßen- und Siedlungsbau zubetoniert. Der Druck auf die Fläche und schließlich auf den Pachtmarkt wird dadurch unnötig erhöht. Eigentlich sollten die Bauern die sogenannte Allianz für die Fläche, die das Ziel hat, nur noch 5 ha am Tag zu versiegeln, aus Protest kündigen. Die Allianz hat seit Jahren keine Wirkung. In Kombination mit dem Landesnaturschutzgesetz wird sie ad absurdum geführt! Für Bauern bleibt immer weniger Fläche, die sie wirklich beackern können. Eingriffe in das Eigentumsrecht lösen Angst um die Zukunft der Höfe aus.

Beim Erwerb von Agrarflächen in FFH- oder Naturschutzgebieten werden Landwirte das Nachsehen haben. Hier kann man sich ernsthaft fragen: Geht es immer noch darum, in wirklich schützenswerten Bereichen flächenhaft Maßnahmen zu entwickeln? Vor wem müssen wir die Natur schützen? Vor den Bauern? SPD-Bundestagsabgeordneter Wilhelm Priesmeier sprach kürzlich von einem „Landwirtschaftsverbot“ anlässlich der EU-Klage über Nitrateinträge. Das kann nicht der richtige Weg sein. Verfahren wir wie bei den Streuobstwiesen: mitei­nan­der!