Die Länder haben in den vergangenen Jahren die vom Bund in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bereitgestellten Mittel nur zum Teil in Anspruch genommen. Allein im Jahr 2016 beliefen sich die Gemeinschaftsaufgabenmittel, die nicht von den Ländern abgerufen wurden, auf annähernd 80 Mio. €. Dieser Betrag ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. Er hatte 2015 bei rund 56 Mio.€ gelegen, im Jahr davor bei knapp 36 Mio. € und 2013 bei 31 Mio. €. Das geht aus den Antworten der Parlamentarischen Staatssekretärin vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Maria Flachsbarth, auf schriftliche Fragen des SPD-Bundestagsabgeordneten Rainer Spiering hervor. Die Bundesregierung hat die Nichtinanspruchnahme der Mittel zum Anlass genommen, die GAK-Bundesmittel im Haushaltsentwurf 2018 um 75 Mio. € zu kürzen. Dem Agrarressort zufolge sind es vor allem Nordrhein-Westfalen sowie die ostdeutschen Länder, die zuletzt die notwendigen Kofinanzierungsmittel nicht aufbringen konnten. So nahm Nordrhein-Westfalen 2016 lediglich rund 27,6 Mio. € der ihm zustehenden Summe von etwa 39,1 Mio. € in Anspruch. Brandenburg ließ rund 18,4 Mio. € des Bundes ungenutzt, Mecklenburg-Vorpommern etwa 10 Mio. €, Thüringen knapp 5 Mio. €, Sachsen und Sachsen-Anhalt jeweils rund 4 Mio. €.