Für das von der Europäischen Union geforderte Obstsortenverzeichnis ist jetzt auch in Deutschland die gesetzliche Grundlage geschaffen worden. Die Mitgliedstaaten sollen die bei ihnen zugelassenen Sorten in eine „Gesamtliste der Obstsorten“ für die EU übertragen, die voraussichtlich rund 17 000 Einträge umfassen wird. Das Gesetz zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes, mit dem die EU-Vorgaben national umgesetzt werden, ist mit den Stimmen aller Fraktionen im Bundestag angenommen worden. Die Realisierung ist für die Behörden und die Wirtschaft allerdings mit erheblichem Aufwand verbunden, da alle zu überführenden Arten nicht nur gemeldet, sondern auch beschrieben werden müssen. Die Europäische Union verfolgt mit der Regelung das Ziel, die genetische Vielfalt der Sorten zu bewahren. So können die Mitgliedstaaten auch Sorten ohne Wert für den kommerziellen Anbau in die Liste aufnehmen.