Die SPD hatte im Vorfeld der Einbringung da rauf bestanden, die Ausdehnung des Glättungszeitraums von zwei auf drei Jahre – beginnend mit 2014 bis 2022 – zu begrenzen.
Lesen Sie mehr in LZ 46-2016, S. 7
Foto: agrar-press
Die SPD hatte im Vorfeld der Einbringung da rauf bestanden, die Ausdehnung des Glättungszeitraums von zwei auf drei Jahre – beginnend mit 2014 bis 2022 – zu begrenzen.
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