Die Schweizer Regierung hat den Standardvertrag der Branchenorganisation Milch (BO Milch) für allgemeinverbindlich erklärt. Die am Mittwoch vergangener Woche beschlossene Neuregelung hat zur Folge, dass alle Käufer und Verkäufer von Rohmilch – somit auch die Nichtmitglieder der BO Milch – die allgemeinverbindlichen Bestimmungen im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2021 einhalten müssen. Laut Standardvertrag der BO Milch sind künftig alle Milchkäufer in der Schweiz dazu verpflichtet, bis zum 20. Tag eines Monats ihrem Verkäufer die Konditionen über die Menge und den Preis für den kommenden Abnahmemonat mitzuteilen. Zudem sind für alle Milchankäufe und -verkäufe schriftliche Verträge abzuschließen, in denen die Milchmenge nach ihrem Verwendungszweck in die Segmente A, B und C unterteilt wird. Die Milchhändler und Milchverwerter müssen die je Segment eingekauften und verkauften Mengen monatlich an die TSM Treuhand GmbH melden. Die Regierung zeigte sich davon überzeugt, dass die Allgemeinverbindlichkeit des Standardvertrages der BO Milch eine wichtige Signalwirkung für die Schweizer Milchbranche habe. Künftig seien alle Akteure am Milchmarkt beim Handel mit Rohmilch den gleichen Rahmenbedingungen unterworfen. Zudem leiste der jetzt gewählte Schritt einen wichtigen Beitrag, um die Verbindlichkeit und die Transparenz auf dem Milchmarkt zu verbessern und die Position der Milchverkäufer zu stärken. Die Milchproduzenten hätten vor allem dank der ergänzenden Vorschriften zu den Konditionen über Menge und Preis eine verbindlichere Entscheidungsgrundlage für ihre Mengenplanung. Der Richtpreis für A-Milch liegt derzeit bei 68 Rappen/kg (58,6 Cent), für B-Segment bei 46,5 Rappen/kg (40,1 Cent) und für C-Milch 35,4 Rappen (30,5 Cent).