Der Bundesrat ist für ein dauerhaftes gesetzliches Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis. Das geht aus der Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für eine neunte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hervor, die die Länderkammer am vergangenen Freitag beschlossen hat. Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner begrüßte den Beschluss. „Wir müssen dafür sorgen, dass wertvolle Lebensmittel nicht einfach verramscht werden“, erklärte der Minister. Auch die im Entwurf geplante Klarstellung beim sogenannten „Anzapfverbot“ wertet Brunner als einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Lieferanten und Erzeuger gegenüber dem Handel. Nach der geplanten Neuregelung sollen nicht gerechtfertigte Lieferantenleistungen eines abnehmenden Handelsunternehmens künftig leichter als Missbrauch von Marktmacht verfolgt werden können.