Danach soll die Bundesregierung unter anderem darauf hinwirken, dass sogenannte Reserveantibiotika künftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Erstellung eines Antibiogramms eingesetzt werden. Zudem wird die Regierung aufgefordert, einen einheitlichen Rechtsrahmen für ein umfassendes Hygiene-, Gesundheits- und Haltungsmanagement in der Tierhaltung sowie die Grundlagen für die Einrichtung einer umfassenden Tiergesundheitsdatenbank zu schaffen. Mit dieser sollen bereits vorhandene Dokumentationspflichten aus unterschiedlichen Bereichen zusammengeführt und behördlich nutzbar gemacht werden. Das Antibiotika-Minimierungskonzept in der Landwirtschaft soll weiter verbessert und an die Anforderungen der Praxis angepasst werden, heißt es in dem Antrag weiter. Unter anderem gehe es darum, den Antibiotika-Einsatz bei allen Tierarten und Produktionsstufen in das Konzept zu integrieren und dafür zu sorgen, dass die Tierhalter auch den Nichteinsatz von Antibiotika melden müssten.