Wenn man zurückblickt, sieht man, wie hart und lang der Kampf für die Einführung der Gewinnglättung war. Über sieben Jahre haben der Deutsche Bauernverband und seine Landesbauernverbände die sogenannte steuerliche Risikoausgleichsrücklage gefordert. Am Donnerstagabend vergangener Woche wurde sie im Bundestag verabschiedet und trägt den Namen „einkommensteuerliche Tarifglättung für landwirtschaftliche Einkünfte“, kurz Gewinnglättung. Das Hilfspaket aus Gewinnglättung und Milchmengendisziplinprogramm hatte die Bundesregierung anlässlich der vergangenen Preiskrise entwickelt. Die Summe der tatsächlichen Gewinne oder Verluste soll auf drei Jahre verteilt werden können.
Da musste erst noch eine dicke Krise die Landwirtschaft ins Tal stürzen, bis die Politik diesem Instrument endlich zustimmt. Auch wenn jetzt noch alle von der letzten Preiskrise gebeutelt sind und keinem so wirklich zum Lachen ist, ein Grund zur Freude ist es allemal. „Ein Hoch auf uns! Auf diesen Tag!“ kommt einem das Lied von Andreas Bourani sofort in den Kopf. Die Gewinnglättung ist tatsächlich ein Grund zum Feiern. „Mit der Gewinnglättung setzt die Große Koalition ihre Ankündigung um, bäuerliche Betriebe auch steuerlich zu entlasten und so Liquidität in den Betrieben zu halten“, erklärte dazu der Vorsitzende des Steuerpolitischen Ausschusses des DBV und Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes, Bernhard Conzen. Lesen Sie dazu mehr auf S. 13.
Immer wieder müssen die Bauern gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa einfordern und doch geht Deutschland als Vorreiter immer voran, was höhere Auflagen und mehr Kosten für die hiesigen Landwirte nach sich zieht. Die höheren Standards in Deutschland sind ein Argument für die Gewinnglättung.
Aber es sprechen weitere Punkte dafür, warum eine Gewinnglättung in diesen Zeiten mehr als angemessen ist und bitter nötig war:
▶▶ Die tiefgreifende Krise auf fast allen Agrarmärkten droht, viele landwirtschaftliche Betriebe in den Ruin zu treiben. Das Auf und Ab trifft die gesamte Branche – ob Milch, Fleisch oder Getreide. In Zeiten extrem schwankender Preise ist die Gewinnglättung dringend erforderlich! Der Staat tut gut daran, den Landwirten in diesen Zeiten unter die Arme zu greifen. Schließlich ist Vorsorgen besser und günstiger als Heilen.
▶▶ „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not“: Die Gewinnglättung ermöglicht es, mit den extrem schwankenden Märkten umzugehen. Nur wer in guten Jahren Rücklagen für schlechtere Jahre bilde, könne mit dem Auf und Ab auf den Agrarmärkten zurechtkommen. Eine Gewinnglättung ist die angemessene Antwort des Staates auf den Rückzug aus der Markt- und Preisverantwortung. Zumal es den Betrieben kaum möglich war, so schnell, wie sich kurze Hochs und lange Tiefs abgewechselt haben, die hohen Steuerlasten auszugleichen.
▶▶ Landwirte tragen aber nicht nur bei der Konjunktur und bei den Marktpreisen ein extrem hohes Risiko. Auch der Klimawandel ist ein Riesenproblem. In den kommenden Jahren werden die Auswirkungen noch stärker zu spüren sein. Für NRW sind Stürme angesagt, aber auch phasenweise Vernässung oder Trockenheit. Diese klimatischen Extreme gehen zu Lasten der landwirtschaftlichen Erträge. Die Gewinnglättung wird zu einer Stabilisierung
der Betriebe führen. Darüber hinaus fördert sie das unternehmerische und eigenverantwortliche Handeln der Landwirte.
Einen Wermutstropfen gibt es natürlich auch bei diesem „Weihnachtsgeschenk“: Die Regelung zur Gewinnglättung kommt nicht juristischen Personen zugute und ist leider auf neun Jahre befristet. Dabei spielt die Rechtsform ja bei Preiskrisen keine Rolle. Letztere trifft alle Bauern.
Hoffen wir, dass die Länder ihrer Verantwortung gerecht werden und am 16. Dezember im Bundesrat der Steuerglättung zustimmen.