Die Reaktionen auf die Zustimmung zur Verlängerung der Glyphosat-Zulassung sind geteilt. Sie reichen von Erleichterung bis hin zu Empörung. Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt führte für seine Entscheidung drei Gründe an:
▶▶ Wiederaufnahme der Biodiversitätsklausel im Kommissionsentwurf;
▶▶ Zusage der EU-Kommission, die verschiedenen Einschätzungen von Gremien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bezüglich gesundheitlicher Gefahren aufzuklären;
▶▶ Zustimmung der Kommission, Möglichkeiten zur Optimierung von Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe zu überprüfen.
Mehr in LZ 49-2017, S. 7