49 - Wer bringt demnächst die Gülle aus?

An die Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern werden zunehmend höhere Anforderungen gestellt. Die Novellierung der Düngeverordnung, aber auch der Wunsch der Landwirte, die organischen Dünger nährstoffeffizient, emissionsarm und zum pflanzenbaulich sinnvollen Zeitpunkt schlagkräftig auszubringen, führen immer häufiger zu der Überlegung, ob die Gülleausbringung in Eigenregie noch sinnvoll ist. Harm Drücker, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, berichtet.

Bei der direkten Einarbeitung von Gülle mit am Ausbringfahrzeug angebauten Scheibeneggen, Grubbern oder StripTill-Geräten stellt die Vier-Stunden-Einarbeitungsfrist kein Problem dar. Gasförmige Ammoniakverluste und eine damit einhergehende Geruchsbelästigung werden vermieden, die Nährstoffe optimal genutzt. Fotos: Harm Drücker

Seit Beginn des Jahres 2016 ist der Einsatz von Breitverteilern, die nach oben abstrahlen, endgültig verboten. Die anstehende Novellierung der Düngeverordnung wird noch mehr dazu führen, dass sich Gülleverteiler, wie Schleppschuhe und Schlitzgeräte, weiter verbreiten. Nach aktueller Fassung ist geplant, dass die Ausbringung auf bestelltes Ackerland ab 2020 oder Grünland ab 2025 nur streifenweise erfolgen darf. Betriebe, die nun investieren wollen, werden sich überlegen müssen, ob die Anschaffung von preisgünstigen Breitverteilern noch eine sinnvolle Lösung ist oder ob die Gülleausbringung nicht besser mit streifenförmiger, bodennaher, aber auch kostenintensiverer Ausbringtechnik im überbetrieblichen Einsatz erfolgen sollte.

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