Einer endgültigen Verabschiedung des zweiten Hilfspakets für die Landwirtschaft noch in diesem Jahr steht nichts im Weg. Ein Antrag des Landes Niedersachsen auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand im Agrarausschuss des Bundesrates keine Unterstützung. Im Umlaufverfahren stimmte letztlich kein weiteres Land für den niedersächsischen Antrag. Damit wird die Länderkammer aller Voraussicht nach am kommenden Freitag dem „Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes“ zustimmen. Grünes Licht geben wird der Bundesrat auch für die dazugehörige „Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger“, wenngleich unter Maßgabe einiger Änderungen. Die Durchführungsverordnung regelt die Details zur Gewährung der Liquiditätshilfen im Gesamtumfang von 116 Mio. €. Der niedersächsische Änderungsantrag zielte zum einen darauf ab, die Liquiditätshilfen an die Voraussetzung einer Absenkung der einzelbetrieblichen Milchmenge zu knüpfen. Das Gesetz sieht hingegen lediglich das Verbot einer Ausweitung der Anlieferung im Vergleich zu einem Referenzzeitraum im vergangenen Jahr vor. Zum anderen wollte die Landesregierung in Hannover die einkommensteuerliche Regelung zur Gewinnglättung streichen.