Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium drückt bei der Novellierung des Landesjagdgesetzes auf die Tube. Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann betonte am Freitag vergangenen Woche im Vorfeld einer Sitzung des Landesjagdbeirats, dass „handwerkliche Fehler auf Grundlage naturschutzfachlicher und gesellschaftlicher Anforderungen so schnell wie möglich“ behoben werden müssten. Ihm zufolge strebt das Ressort die Vorlage eines Referentenentwurfs für eine praxisorientierte Weiterentwicklung des Landesjagdgesetzes noch in der ersten Hälfte des kommenden Jahres an. Ein erster Rahmen für die Novellierung des Landesjagdgesetzes wurde bereits am vergangenen Freitag im Landesjagdbeirat erörtert. Bottermann hob zuvor die Bedeutung einer breiten Beteiligung aller Akteure hervor. Ein umfassender Dialog sei erforderlich, da man handwerkliche Fehler im alten Landesjagdgesetz durch praxisnahe Entscheidungen und unter Beachtung naturschutzfachlicher und gesellschaftlicher Anforderungen so schnell wie möglich beheben wolle. Die zeitnahe Überarbeitung des Landesjagdgesetzes ist Teil der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP. Die schwarz-gelbe Landesregierung übernimmt damit auch Positionen des Landesjagdverbandes, der seine Forderungen an ein modernes und zukunftsfähiges Jagdgesetz bereits 2016 im Rahmen seiner „Volksinitiative für ein ideologiefreies, praxisgerechtes Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen“ an die Politik herangetragen hatte. Die Petition mit 117 601 Unterschriften war dem Landtag im Dezember 2016 überreicht worden. Die rot-grüne Landesregierung hatte damals jedoch keinen Handlungsbedarf gesehen.