50 - Vorschuss wird am 15. Januar fällig

Bis spätestens am 15. Januar 2017 müssen die Versicherten ihren Beitragsvorschuss zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) überwiesen haben. Darauf hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) jetzt hingewiesen. Bei der Festlegung des Vorschusses in den Beitragsbescheiden vom August dieses Jahres hatte die SVLFG eigenen Angaben zufolge bereits die damals für 2017 erwarteten und inzwischen beschlossenen zusätzlichen Bundesmittel von 78 Mio. € für die Berufsgenossenschaft berücksichtigt. Insgesamt ist die Sozialversicherung also auch für 2017 von 178 Mio. € Bundesmittel ausgegangen. Diese Mittel führen dazu, dass der Vorschuss um rund 37 % gesenkt wird. Ohne die 78 Mio. € würde die Senkungsquote lediglich rund 21 % betragen. Die Berufsgenossenschaftsbeiträge für die Betriebe werden aufgrund der zusätzlich gewährten Bundesmittel im Schnitt um rund ein Fünftel geringer ausfallen als ohne die Mittelauf­stockung.