Die Landwirte müssen ab Januar mehr für ihre Alterssicherung aufwenden. Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in der vergangenen Woche mitteilte, steigt der monatliche Alterskassenbeitrag im Westen von 236 € auf 241 € und im Osten von 206 € auf 216 €. Der Beitrag für mitarbeitende Familienangehörige beträgt weiterhin die Hälfte des Unternehmerbeitrags, also 120,50 € monatlich in den alten und 108 € in den neuen Ländern. Die Beitragszuschüsse werden entsprechend angepasst. Weitgehend stabil bleiben die Krankenversicherungsbeiträge. Lediglich in der Beitragsklasse 20 kommt es bei den Unternehmern zu einer leichten Anhebung aufgrund gesetzlicher Vorgaben. Für mehr als 90 % der Unternehmer und mitarbeitenden Familienangehörigen in der Krankenkasse gelten im nächsten Jahr letztmalig Übergangsregelungen. Bereits mit der Beitragsrechnung für 2014 waren sogenannte Angleichungssätze gebildet worden. Sie sollten sicherstellen, dass der Beitrag bis 2017 in gleichmäßigen Stufen an das zum 1. Januar 2014 vereinheitlichte Beitragsrecht herangeführt wird. Höhere Beiträge kommen auf die Landwirte in der Pflegeversicherung zu. Der Beitragszuschlag für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige beträgt 16,2 %. Für die übrigen versicherten Personen erhöht sich der Pflegeversicherungsbeitrag auf 2,55 % der beitragspflichtigen Einnahmen.