51/52 - Bundesrat mit scharfer Kritik

Der Bundesrat hat dem Regierungsentwurf zur Umsetzung der Änderung des Gentechnikgesetzes eine Abfuhrt erteilt. In ihrer am vergangenen Freitag beschlossenen Stellungnahme zeigt sich die Länderkammer enttäuscht von den ­geplanten Regelungen zur Umsetzung der europäischen Opt-out-Richtlinie, mit denen sich ein bundeseinheitliches Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen nicht erreichen lasse. Der Bundesrat wirft dem Bund vor, er baue zusätzliche bürokratische Hürden für ein Verbot auf und verlagere die Regelungslast auf die Länder. In der Konsequenz sei ein „Flickenteppich“ innerhalb Deutschlands beim Anbau transgener Pflanzen zu befürchten. So werden das geforderte Einvernehmen von sechs Bundesministerien für ein Anbauverbot sowie die vorgesehene Verpflichtung der Länder kritisiert, „zwingende Gründe“ für ein Anbauverbot vorzulegen. Die SPD-Bundestagsfraktion wertete den Beschluss als Bestätigung ihrer Kritik am Gesetzentwurf.