Den Vorschussbetrag hat die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) bereits mit dem Beitragsbescheid im August mitgeteilt. Der Vorschuss muss spätestens am 15. Januar auf dem Konto der Berufsgenossenschaft gutgeschrieben sein. Berücksichtigen Sie dabei auch die Banklaufzeiten. Sparen Sie Zeit und Geld mit einer Einzugsermächtigung. Wenn Sie der LBG eine solche erteilen, ist eine pünktliche Zahlung sichergestellt. Das Formular ist zu finden unter www.svlfg.de.