5 ha wieder im Plan

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In NRW soll künftig wieder der 5-ha-Grundsatz zum Flächensparen gelten. Das geht aus einem Antrag der Landtagsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Landesentwicklungsplan (LEP) hervor, den die Koalitionsfraktionen vergangene Woche verabschiedet haben. Damit stehen jetzt die Rahmenbedingungen für den LEP fest. Zu dessen Änderung sind zwei Verfahren vorgesehen. Demnach sollen in dem zweiten, „so schnell wie möglich“ beginnenden Verfahren – neben dem 5-ha-Grundsatz – etwa Freiräume vor Zersiedelung geschützt sowie vorhandene frei werdende Flächen nach- und umgenutzt werden. Gleichzeitig soll die Landesregierung sicherstellen, dass weiterhin ein ausreichendes und geeignetes Flächenangebot für gewerbliche und industrielle Nutzungen zur Verfügung steht. Zum Schutz von Ackerflächen und zur Sicherung der Versorgung mit Lebensmitteln soll in allen Regionalplänen ein „Planzeichen Landwirtschaft“ eingeführt werden, das andere, landwirtschaftsverträgliche Nutzungen nicht ausschließt.

Im ersten Verfahren liegt der Fokus auf den erneuerbaren Energien. So soll die Landesregierung möglichst bis Ende 2025 Windenergiegebiete in der Regionalplanung ausweisen. Zudem sollen Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen in Gewerbe und Industriegebieten, benachteiligten Gebieten sowie in Korridoren entlang von Verkehrsinfrastrukturen analog zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 ermöglicht werden. Dabei ist „Rücksicht“ auf hochwertige Ackerböden zu nehmen. Außerdem sollen landesplanerische Rahmenbedingungen zur Ermöglichung von Floating-PV und Agri-PV beschrieben werden. Ferner hat die schwarz-grüne Koalition die künftige Biodiversitätsstrategie auf den Weg gebracht. Nach dieser soll unter anderem die Landwirtschaft dabei stärker unterstützt werden, ihre Flächen naturverträglich zu bewirtschaften und auf und an den Feldern der Artenvielfalt Raum zu geben.