Abgeordnete fragen: Was bezweckt der NABU?

Foto: NABU

In einem gemeinsamen Schreiben fordern die Landtagsabgeordneten Bianca Winkelmann (CDU) und Markus Dieckhoff (FDP) von NRW-Agrarministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) Antworten zu einem Auskunftsersuchen des Naturschutzbunds Deutschland (NABU). Dieser hatte die Landwirtschaftskammer NRW im November aufgefordert, die Aufzeichnungen von Landwirten aus sieben Regionen des Bundeslandes zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu übermitteln. Hintergrund sind ein Verwaltungsgerichtsurteil aus Baden-Württemberg vom Sommer 2021 sowie das Kleingewässermonitoring, bei dem das Helmholtzzentrum für Umweltforschung und das Umweltbundesamt Kleingewässer auf das Vorkommen von Pflanzenschutzmitteln und deren ökologische Folgen untersucht hat. Gefordert waren in NRW dafür Aufzeichnungen zu über 700 Feldblöcken mit mehr als 1 330 Teilschlägen. Dafür hat die Kammer 300 landwirtschaftliche Betriebe abgefragt, da sie die Daten selbst nicht hat. Die Daten wurden dann anonymisiert übermittelt. Winkelmann und Dieckhoff befürchten aber, dass sich dennoch leicht Rückschlüsse zu den jeweiligen Bauernfamilien ziehen lassen. Die beiden Abgeordneten wollen von Heinen-Esser daher wissen, was den NABU bevollmächtige, solch sensible Daten abfragen zu dürfen, wie gewährleistet werde, dass die Daten der Betriebe geschützt bleiben, und wie auszuschließen sei, dass keine Rückschlüsse auf die jeweiligen Betriebe gezogen werden könne? Außerdem fragen sie, was der NABU mit diesen Daten mache.

Ein Teil der Antworten findet sich bereits in einem Interview mit Dr. Ellen Richter vom Pflanzenschutzdienst der Kammer in Ausgabe 49/2022 der LZ Rheinland. Dem Vernehmen nach ist die Erhebung mittlerweile ohne weitere Komplikationen abgeschlossen worden. Eine Antwort an die beiden Abgeordneten lag bis zum Redaktionsschluss noch nicht vor.

ds