Absage an Ausweitung der Haltungskennzeichnung

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Die Bundesregierung lehnt eine Ausdehnung der geplanten verpflichtenden staatlichen Haltungskennzeichnung auf ausländische Produkte ab. In ihrer am Mittwoch vergangener Woche vom Kabinett beschlossenen Gegenäußerung verweist die Regierung auf rechtliche Bedenken, die gegen eine Kennzeichnungspflicht für Waren sprechen, die ganz oder auch nur teilweise außerhalb Deutschland hergestellt werden. Eine solche Regelung ist eine von fast 60 Änderungen, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz fordert.

Offen zeigt sich die Bundesregierung gegenüber der Kritik der Länderkammer, die Kennzeichnung zunächst auf frisches Schweinefleisch und den Abschnitt der Mast sowie die Vermarktung über den Lebensmitteleinzelhandel zu beschränken. Laut Gegenäußerung soll die verpflichtende staatliche Kennzeichnung „schrittweise auf Vermarktungswege, Haltungsabschnitte, Produkt- und Tierarten ausgeweitet werden“. Allerdings wird nicht weiter ausgeführt, wann und wie das erfolgen soll. Die Regierung betont zudem die Notwendigkeit, Anpassungen im Bereich der immissionsschutzrechtlichen Regelungen vorzunehmen, um den Um- und Neubau tierwohlgerechter Ställe zu erleichtern. Parallel zum Gesetz sollen demnach „verlässliche und klare Vollzugsregelungen zur Technischen Anleitung Luft“ beschlossen werden. Ziel sei es, die Erleichterung von Emissionsminderungsverpflichtungen für qualitätsgesicherte Haltungsverfahren mit den Kriterien für die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Freiland und Bio in Einklang zu bringen.