Die von der Arbeitsgruppe „Milch“ im Agrardialog unterbreiteten Vorschläge für ein Finanzierungskonzept zugunsten der Rohmilcherzeuger sind kartellrechtlich nicht zulässig. Das hat der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, vergangene Woche in Bonn mitgeteilt. „Im Kern geht es um die Verabredung von Preisaufschlägen, die über die Lieferkette bis zum Milchregal durchgereicht werden“, erklärte Mundt. Er stellte klar, dass Nachhaltigkeitsaspekte bei dem Finanzierungsmodell keine Rolle spielten. Gleichwohl könnte der Agrardialog jederzeit ein Nachhaltigkeitskonzept vorlegen, das nicht auf eine Preisabsprache zulasten der Verbraucher zurückgreife. Mundt zufolge ermuntert und unterstützt das Bundeskartellamt grundsätzlich landwirtschaftliche Erzeuger, die mit Kooperationen ihre Position stärken wollten oder Nachhaltigkeitsziele verfolgten. Das deutsche und das europäische Kartellrecht stünden dem „nur in den seltensten Fällen“ entgegen.
Das Modell des Agrardialogs sieht eine nachträgliche Preisstabilisierung des vertraglichen Milchgelds vor. Dafür sollten die durchschnittlichen Kosten der Rohmilcherzeugung branchenweit ermittelt werden und daraus einheitliche Aufschläge auf den Milchgrundpreis abgeleitet und den Milcherzeugern gezahlt werden. Als bindender Bestandteil in den Verträgen zwischen Erzeugern, Molkereien und Lebensmitteleinzelhandel würden die Aufschläge laufend angepasst.