Abschaffung auf kurzem Wege

Foto: imago/Countrypixel

Aufhebung der Stoffstrombilanz soll bald beschlossen werden

 

Das Bundeslandwirtschaftsministerium drückt bei der geplanten Abschaffung der Stoffstrombilanz aufs Tempo. Der vorgelegte Entwurf einer Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung soll bereits am 24. Juni vom Kabinett beschlossen werden. Vorgesehen ist weder eine Beteiligung des Bundesrats noch des Bundestages. Die seit 2018 geltende Stoffstrombilanzverordnung könnte damit noch vor der Sommerpause Geschichte sein. Die Ressorts mussten dem Bundeslandwirtschaftsministerium bis zum Donnerstag vergangener Woche mitteilen, wenn sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sind.

 

Trotz der augenscheinlichen Einigkeit innerhalb der Bundesregierung ist die Abschaffung der Stoffstrombilanz über eine Ministerverordnung rechtlich riskant. Einzelheiten zur betrieblichen Stoffstrombilanz werden laut Düngegesetz vom Bundeslandwirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Umweltressort und mit Zustimmung des Bundesrats erlassen. Ausdrücklich sieht das Gesetz im Hinblick auf die Stoffstrombilanzverordnung zudem einen sogenannten „Parlamentsvorbehalt“ vor. Danach ist die Verordnung dem Bundestag zuzuleiten, bevor sie an die Länderkammer geht.

 

„Die Rechtsverordnung kann durch Beschluss des Bundestags geändert oder abgelehnt werden“, heißt es in § 11a des Düngegesetzes. Der Bundestag hat demzufolge drei Sitzungswochen Zeit, sich mit der Verordnung zu befassen. Tut er das nicht, wird sie dem Bundesrat zugeleitet. Angesichts dieses aufwendigen Verfahrens beim Erlass der Stoffstrombilanzverordnung scheint zumindest fraglich, ob es lediglich einer Ministerverordnung bedarf, sie wieder aufzuheben.

 

Unabhängig davon bleibt es auch bei einer Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung bei der gesetzlichen Vorgabe. Das Düngegesetz schreibt vor, dass ab 1. Januar 2023 Betriebe mit mehr als 20 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten (GVE) die Zu- und Abfuhr von Nährstoffen in einer Stoffstrombilanz erfassen und bewerten müssen.

 

AgE