Abschuss von Gloria bleibt untersagt

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Die Wölfin „Gloria“ vom Niederrhein darf weiter nicht entnommen werden. Das NRW-Oberverwaltungsgericht  wies am Freitag vergangener Woche eine Beschwerde des Landkreises Wesel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zurück, das Mitte Januar einer Klage von Naturschutzverbänden gegen die vom Kreis Wesel erteilte Ausnahmegenehmigung stattgegeben und die Entnahme untersagt hatte. Ähnlich wie bereits das Verwaltungsgericht begründete auch das Oberverwaltungsgericht jetzt sein Urteil damit, dass der Kreis Wesel nicht schlüssig dargelegt habe, dass durch Gloria ernste landwirtschaftliche Schäden drohten. Darüber hinaus erwartet das Oberverwaltungsgericht bei einer Entnahme der Wölfin einen „endgültigen artenschutzrechtlichen Schaden“. Der Zustand der lokalen Wolfspopulation würde sich massiv verschlechtern. Den wolfsbedingten Schäden in der heimischen Weidetierhaltung messen die Richter hingegen keine große Bedeutung bei: Weidetierrisse würden durch Entschädigungen kompensiert. Die damit einhergehende Belastung der Steuerzahler erscheine „vergleichsweise marginal“.