Abschuss von Gloria vorläufig auf Eis gelegt

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Die Wölfin GW954f, auch bekannt unter dem Namen Gloria, darf vorläufig doch nicht abgeschossen werden. Der Kreis Wesel hatte am 20. Dezember eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Laut dieser ist „die zielgerichtete Tötung eines Wolfes zugelassen mit dem Ziel, die Wölfin GW954f zu entnehmen“. Diese Ausnahme sollte bis zum 15. Februar 2024 befristet sein. Allerdings hatten der nordrhein-westfälische Landesverband vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe unmittelbar Klagen und Eilanträge gegen die Allgemeinverfügung beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Daraufhin hatte das Gericht den Vollzug der Allgemeinverfügung vorläufig ausgesetzt, bis eine Entscheidung über die Anträge der Umweltschutzorganisationen getroffen ist. Der Kreis Wesel hat sich laut eigenen Angaben gegen eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht entschieden, da er davon ausgeht, dass das Gericht keine andere Entscheidung fällen würde. Eine inhaltliche Bewertung der Allgemeinverfügung werde das Düsseldorfer Gericht in den kommenden Wochen vornehmen.

 

kj