Die Landesregierung hat am 2. Juni den Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) beschlossen und damit nach eigenen Angaben einen entscheidenden Schritt für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen gemacht. Der LEP sei das maßgebliche Steuerungsinstrument für die räumliche Entwicklung im Bundesland. Ziel der jetzt beschlossenen Änderung sei die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes, welches die Sicherung von 1,8 % der Landesfläche – was rund 61 400 ha entspricht – für Windenergie in NRW vorgibt. Zusätzlich solle die Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen maßvoll erweitert werden.
„Mit diesem Landesentwicklungsplan legen wir ein Gesamtpaket vor, das den Zubau weiter vorantreibt und gleichzeitig die Akzeptanz vor Ort als wichtige Voraussetzung sichert“, äußert sich Ministerpräsident Hendrik Wüst. „Wir schaffen einen neuen Rahmen, sodass der Ausbau der Windenergie einerseits schnellstmöglich voranschreiten kann und andererseits der vielerorts befürchtete ungesteuerte Zuwachs ausbleibt“, erläuterte er. NRW weise bereits jetzt die meisten Genehmigungen für Windenergieanlagen deutschlandweit auf. Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur ergänzte: „Mit der parallelen Änderung von Landesentwicklungsplan und sechs Regionalplänen werden wir schon 2025, und damit deutlich früher als vom Bund geplant, die notwendigen Flächen für den Ausbau der Windenergie bereitstellen.“ Die Öffentlichkeit hat nun bis zum 21. Juli die Gelegenheit, zu dem Entwurf der Änderung des LEP NRW Stellung zu nehmen unter landesplanung.nrw.de/landesentwicklungsplan, per E-Mail an landesentwicklungs-plan@mwike.nrw.de oder per Post an das Ministerium.