Saisonkräfte: Kritik an Gruppenversicherung unbegründet
Die Arbeitgeber wehren sich gegen Kritik an einem vermeintlich unzureichenden Krankenversicherungsschutz für ausländische Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft. Die Geschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), Nicole Spieß, verteidigte die privaten Gruppenkrankenversicherungen, die die Betriebe in der Regel für die Saisonkräfte abschließen. Diese böten „einen nicht nur günstigen, sondern auch guten, passgenau auf die besondere Situation der Saisonkräfte zugeschnittenen Versicherungsschutz“. Sie übernähmen die vollständigen Kosten für notwendige ärztliche ambulante und stationäre Behandlungen. Das gelte regelmäßig auch für medizinisch erforderliche Akutbehandlungen bestehender Vorerkrankungen.
Spieß räumte ein, dass ein voller gesetzlicher Krankenversicherungsschutz zwar ein größeres Leistungsspektrum bieten würde, etwa Vorsorgeuntersuchungen, Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen. Gleichzeitig ginge das jedoch mit erheblichen zusätzlichen Kosten sowohl für die Saisonkräfte als auch für die Arbeitgeber einher. Laut Spieß bieten die speziellen Gruppenkrankenversicherungen wichtige Zusatzleistungen für Saisonkräfte, die über das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgingen. Sie nannte etwa die Absicherung eines Krankenrücktransports ins Heimatland. Sie seien damit nicht nur kostengünstig, sondern vor allem auch auf den spezifischen Bedarf der Saisonkräfte zugeschnitten. Den Arbeitgebern ist es laut Spieß wichtig, dass die Saisonkräfte im Krankheitsfall oder auch bei Unfällen eine gute, kostenfreie ärztliche Versorgung erhalten. Nach ihrer Erfahrung wird das durch die privaten Erntehelferversicherungen sichergestellt.
Seit Anfang 2022 müssen Arbeitgeber melden, wie kurzfristig beschäftigte Saisonkräfte für die Dauer der Beschäftigung krankenversichert sind. Diese Meldepflicht soll laut Bundesregierung die Beteiligten dafür sensibilisieren, die Frage des Krankenversicherungsschutzes in den Blick zu nehmen und bei Bedarf eine Absicherung über eine private Gruppenversicherung sicherzustellen.
AgE