Agrarbeihilfen oft nicht erfasst

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Nach wie vor erhebliche Lücken bei der Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe beklagt der Bundesrechnungshof (BRH). In seinem aktuell vorgelegten Bericht „Maßnahmen zur Stärkung der Einnahmenbasis“ nimmt die Bonner Behörde das Meldesystem für Agrar­subventionen erneut aufs Korn. Als letzte von insgesamt 22 aufgeführten Maßnahmen fordert der BRH hier eine Verbesserung. Bereits 2018 hatte er eine mangelnde Besteuerung der landwirtschaftlichen Subventionen kritisiert.

 

Der BRH stellte bei der Untersuchung der steuerlichen Erfassung von Agrar­beihilfen fest, dass deren ordnungsgemäße Besteuerung nicht sichergestellt sei. Ein erheblicher Teil der landwirtschaftlichen Betriebe, die Subventionen erhielten, sei den Finanzämtern nicht bekannt. Diese Betriebe versteuerten ihre Einkünfte nicht. Zudem erklärten zahlreiche Betriebe die Einnahmen aus Agrar­subventionen nicht. Steuerausfälle für Bund und Länder seien die Folge. Dem BRH zufolge fehlen den Finanzämtern noch immer die notwendigen Informationen für eine zutreffende Besteuerung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Die Rechnungsprüfer bekräftigen ihre schon 2018 erhobene Forderung nach einem Informationsaustausch zwischen der Agrar- und der Finanzverwaltung.

 

Aufgrund seiner damaligen Kritik normierte der Gesetzgeber zwar ein elektronisches Mitteilungsverfahren für alle Agrarsubventionen. Danach sind die Behörden und andere öffentliche Stellen nunmehr verpflichtet, den Finanzämtern mitzuteilen, wenn Beihilfen aus öffent­lichen Mitteln an Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gewährt werden. Der BRH kritisiert, dass das Bundesfinanz­ministerium nach seinen Erkenntnissen bis heute nicht die technischen Voraussetzungen für das elektronische Mitteilungsverfahren geschaffen hat. Das Finanzministerium sollte das Verfahren unverzüglich umsetzen und das Steueraufkommen endlich sichern, mahnt der BRH. Nicht gefallen dürfte den Bonner Rechnungsprüfern die Absicht von Union und SPD, die Agrardieselrückvergütung wieder vollständig einzuführen.

 

Ins Visier nimmt der Bundesrechnungshof auch die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze. Bereits 2010 habe er eine grundlegende Reform angemahnt.

 

AgE