Agrarhaushalt sehr anfällig für Betrügereien

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Bei den Auszahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) muss die Europäische Kommission stärker als bisher auf eine „bessere Vorbeugung“ gegen Betrug setzen und die betreffenden Risiken mindern. Dazu mahnt der Europäische Rechnungshof (EuRH) in seinem Sonderbericht. Er betont, dass die GAP – der größte Einzelposten im EU-Haushalt – Ausgabenregelungen umfasse, die „sehr betrugsanfällig“ seien. Die wichtigsten ermittelten Risiken  beträfen die Vertuschung von Verstößen gegen die Förderbedingungen oder entstehen durch die Komplexität der finanzierten Maßnahmen und durch illegale Formen der Landnahme. Ganz besonders gegen die illegale Landnahme sollte die Brüsseler Behörde laut EuRH härter vorgehen. Nach Erkenntnissen des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) und nationaler Behörden sind vor allem Flächen, bei denen Unklarheit über die Eigentumsverhältnisse bestehen, anfällig für diese Betrugsform. Mitunter würden Flächen nur deshalb erworben, um Direktzahlungen zu erhalten, ohne Landwirtschaft zu betreiben.

Darüber hi­­naus stellen die EU-Rechnungsprüfer fest, dass Ausgabenbereiche, für die komplexere Regeln gelten, anfälliger für Betrug seien. Dies gelte beispielsweise für Investitionen in die Entwicklung des ländlichen Raums. Auch manche der auf bestimmte Empfänger abzielenden Förderregelungen haben sich dem Hof zufolge als anfällig für Betrug erwiesen, da einige Antragsteller wichtige Informationen zurückhalten oder künstlich Bedingungen schaffen würden, um die Kriterien für die Förderfähigkeit zu erfüllen und auf diese Weise unberechtigt an EU-Agrarhilfen zu gelangen. Dies könne beispielsweise bei der Unterstützung kleiner und mittelgroßer Agrarbetriebe passieren, wenn diese ihre Verbindungen zu anderen Unternehmen verschwiegen, oder wenn nicht förderfähige Betriebe die Zahlungen unter der Rubrik „Junglandwirte“ beantragen würden.

Deutlichen Nachbesserungsbedarf sieht der Rechnungshof auch bei den Mitgliedstaaten. Dies gelte vor allem für die Kontrollorgane der Zahlstellen. Hier sollte ein Zahlungsanspruch nur freigeben werden, nachdem hinreichende Prüfungen durchgeführt worden seien, um die Einhaltung der EU-Vorschriften sicherzustellen.

AgE