Agrarminister für Greening bis 2020

Gegen eine voreilige Beurteilung des Greenings wenden sich die Länderagrarminister. Die Bewertung der Umweltwirkungen bedürfe einer längerfristigen Betrachtung, „sodass nach der nun einjährigen Anwendung keine belastbaren Aussagen möglich sind“, heißt es in einem Beschluss der ­Agrarministerkonferenz in Rostock vom vergangenen Freitag.

Darin sprechen sich die Ressortchefs gleichzeitig dafür aus, das Greening bis 2020 beizubehalten. Notwendige Vereinfachungen seien dabei nicht mit inhaltlichen Änderungen zu vermengen. Zu den erforderlichen Vereinfachungen zählen die Minister die Zusammenführung von ähnlichen ökologischen Vorrangflächen wie Feld­ränder und Pufferstreifen einschließlich einer Vereinheitlichung der Vorgaben, ferner die Erweiterung des zu verwendenden Saatguts um Leguminosen bei der Anlage von Untersaaten sowie die Zulassung des Anbaus von stickstoffbindenden Pflanzen auch als Gemenge. Darüber hi­naus schlagen die Länderressortchefs vor, die Nutzung von Zwischenfrüchten auf ökologischen Vorrangflächen zu Futterzwecken aufgrund außergewöhnlicher Umstände, wie ungünstiger Witterung, zu ermöglichen sowie insbesondere Fruchtfolgen verschiedener Futterpflanzen von der Dauergrünlandentstehung auszunehmen.