Agrarministerin Ursula Heinen-Esser trifft AbL

Foto: Detlef Steinert

2024 ist Schluss mit herkömmlicher Technik. Ab 2025 muss gemäß geltender Düngeverordnung flüssiger organischer Dünger auch auf Grünland, wie bereits seit Jahresbeginn auf Ackerland, bodennah und streifenförmig ausgebracht werden. Um Ammoniakverluste zu vermeiden, sind Breitverteiler wie zum Beispiel Prallteller dann nicht mehr erlaubt. Gestattet sind dagegen Techniken wie Schleppschuhverteiler oder Schleppschlauchverteiler.

Die eignen sich aber gerade in Mittelgebirgslagen oft nicht, weil die Technik zu teuer ist für bäuerliche Betriebe und weil der Einsatz schwerer Tankfahrzeuge am Hang pro­blematisch ist und diese die Grasnarbe belasten. Unter anderem das wollte der Landesverband der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) vergangene Woche bei einem Betriebsbesuch von Landesagrarministerin Ursula Heinen-Esser auf dem Hanfer Hof des Vorsitzenden Bernd Schmitz in Hennef deutlich machen.

Ein Ausweg könnten der AbL zufolge Maßnahmen sein, die ebenfalls zu einer belegbaren Verringerung der Ammoniak­­emissionen führen. Die müssen allerdings als Ausnahme eigens genehmigt werden oder im Anhang der Verordnung als ausdrücklich erlaubt gelistet werden. Dafür braucht es allerdings wissenschaftliche Nachweise, dass die gasförmigen Nährstoffverluste aus der Gülle damit mindestens genauso gut vermindert werden wie bei den technischen Lösungen. Die fehlen allerdings derzeit noch bei Methoden wie etwa dem Einsatz von Tonmineralen oder Gesteinsmehlen, die zugefüttert, bereits im Stall aufgebracht oder der Gülle beigemischt werden. Bei ihrem Besuch sicherte Heinen-Esser zu, diese Verfahren prüfen zu lassen. Mit der Anregung steht die AbL in NRW nicht allein. So hat im Oktober ein Verbändebündnis in Bayern, dem neben dem dortigen Bauernverband BBV unter anderem auch der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM), die AbL und der Fachverband Biogas angehört, dasselbe gefordert: die Zulassung alternativer Maßnahmen zur Emissionsminderung, um für die Betriebe praxistaugliche und wirksame Vorgaben im Rahmen der Düngeverordnung zu erreichen. ds