Eine höhere Umschichtung in die Zweite Säule, die Einführung eines freiwilligen staatlichen Tierwohllabels und weitreichende Beschränkungen und Verbote für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten – das sind die Kernelemente eines Maßnahmenpakets, die das Bundeskabinett am Mittwoch vergangener Woche beschlossen hat.
Umschichtung der Säulen
Die Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule soll im kommenden Jahr von derzeit 4,5 % auf 6 % steigen. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes vor. Durch die Anhebung werden die Direktzahlungen um insgesamt rund 75 Mio. € gekürzt, die künftig für Fördermaßnahmen in der zweiten Säule zur Verfügung stehen. Der höhere Umschichtungssatz gilt zunächst für 2020. Zudem soll mit dem Gesetz eine Bagatellregelung eingeführt werden, nach der bei der Umwandlung von Grünland in Ackerland die Genehmigungspflicht entfällt, wenn ein Landwirt maximal 500 m² im Jahr umbrechen will. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bezeichnete die Erhöhung der Umschichtung als einen „Beitrag zu einer nachhaltigeren und umweltschonenderen Bewirtschaftung sowie zur ländlichen Entwicklung“. Eine Vorfestlegung für die künftige Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sei mit dem Beschluss nicht verbunden, betonte sie. Allerdings sei klar, „es wird sich was ändern“.
Weniger Pflanzenschutz
Die Bundesregierung will den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln spürbar einschränken. Vorgesehen ist ein Verbot des Einsatzes von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Insektiziden in ökologisch besonders schutzbedürftigen Gebieten. Genannt werden unter anderem Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Gebiete, Naturschutzgebiete und Nationalparks sowie Vogelschutzgebiete mit Bedeutung für den Insektenschutz, die von den Ländern bestimmt werden sollen. In diesen Gebieten, zu denen auch Streuobstwiesen und artenreiches Grünland zählen sollen, soll bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln der Mindestabstand zu Gewässern auf 10 m festgelegt werden. Er soll 5 m betragen, wenn die Abstandsfläche dauerhaft begrünt ist. Als eine „geeignete Möglichkeit“ wird die verpflichtende Ausweisung von Rückzugsflächen genannt, wenn bestimmte Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide zum Einsatz kommen. Ende 2023 soll die Anwendung von Glyphosat verboten werden. Bereits ab 2020 soll eine Minderungsstrategie greifen.
Staatliches Tierwohllabel
Die Bundesregierung hat sich zudem auf die Einführung eines einheitlichen staatlichen Tierwohllabels zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft verständigt. Die Verwendung des dreistufigen Zeichens soll der Vorlage zufolge freiwillig sein, jedoch an die Erfüllung bestimmter Kriterien von der Haltung über den Transport bis zur Schlachtung gebunden sein, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen. Festgelegt werden sollen die Kriterien in einer Rechtsverordnung. Die Bundesregierung sichert in dem Entwurf zu, sie werde die Initiative für ein EU-weites, verpflichtendes Kennzeichen ergreifen und sich für die Einführung eines solchen Zeichens einsetzen. Zudem soll weiter geprüft werden, ob und wie ein nationales, verbindliches Kennzeichen geregelt werden könnte. AgE