Die jetzt von der Bundesregierung bestätigten Anpassungen der Agroforstförderung beziehungsweise der Öko-Regelung 3 werden vom Deutschen Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF) begrüßt, allerdings für nicht ausreichend gehalten. Seiner Ansicht nach muss die Öko-Regelung 3 weiter vereinfacht und finanziell besser ausgestattet werden, um einen echten Anreiz für mehr Agroforstsysteme in der Landwirtschaft zu bieten. Essenziell sind dabei laut DeFAF die Anhebung der Flächenprämie von derzeit 200 € auf mindestens 600 € pro ha Gehölzfläche, die Kombinationsfähigkeit der Öko-Regelungen 1 und 3 sowie die Möglichkeit, verschiedene Ackerkulturen in einem Agroforst-Schlag anzubauen. Zudem müsse die Negativliste für bestimmte Baumarten in Agroforstsystemen gestrichen werden.
Die jetzt erfolgte Bestätigung der Bundesregierung bezieht sich auf einen Umlaufbeschluss der Agrarministerkonferenz (AMK). Den geplanten Änderungen muss noch die Europäische Kommission zustimmen. Im Einzelnen soll die bislang vorgeschriebene Mindestbreite der Gehölzstreifen von 3 m gestrichen werden, der Mindestabstand von 20 m zwischen Gehölzstreifen und Feldrand nur noch in Bezug auf Wald und Hecken gelten und generell die Einhaltung des Mindestabstands von 20 m zwischen den Gehölzstreifen flexibler gestaltet werden. Dazu kommt eine Anpassung des maximalen Gehölzflächenanteils von 40 % und somit laut DeFAF eine Harmonisierung mit den Anforderungen an ein Agroforstsystem nach § 4 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung. Darüber hinaus soll die verpflichtende Einreichung eines Nutzungskonzepts für Agroforstsysteme entfallen.