Allmächtig ohne Allmacht

LZ-Chefredakteur Detlef Steinert

Über den Ausgang der Bundestagswahl im September wird schon seit Wochen wild spekuliert. Ein Kernthema für die Grünen ist der Klimawandel. Jetzt haben sie ihr Programm dazu nachgeschärft und mit einem Instrument aufgerüstet, das sie im Fall des Falles in allen Regierungsfragen allmächtig machen würde – auch beim Thema Landwirtschaft.


Nicht erst seit den verheerenden Überschwemmungen vor wenigen Wochen steht für die Grünen das Thema Klima im Mittelpunkt ihrer Kampagne zur Bundestagswahl im September. Schon zuvor haben ihre Vertreterinnen und Vertreter es in allen Facetten bespielt und dabei auch immer wieder mächtig gegen die Landwirtschaft ausgeteilt. Ob Acker oder Weide, ob Sauen oder Rinder – die Aspekte der Landwirtschaft, die sie in einen ursächlichen Zusammenhang mit der Veränderung des Klimas stellen, sind zahllos. Nur ein paar Beispiele seien genannt: Lachgas durch die Ausbringung von Mineraldüngern, Ammoniakausgasung aus der Tierhaltung, Freisetzung von Kohlendioxid durch den Abbau von organischem Material.
Nicht weniger zahlreich sind die Mittel, mit denen die Grünen die landwirtschaftliche Praxis reguliert sehen wollen. Dazu zählen, wie schon seit Längerem bekannt, zum Beispiel Tierschutz-Cent, Wiedervernässung von Mooren, Steuern auf Mineraldüngemitteln und natürlich ein Ausbau des Ökolandbaus. Ganz neu dazugekommen, aber längst nicht exklusiv zur Gängelung der Landwirtschaft geeignet, ist ein Vetorecht eines künftigen Klimaministeriums. Das soll, kommt es zu einer Regierungskoalition mit Beteiligung der Grünen, dafür sorgen, dass Gesetzesvorlagen mit möglichen Auswirkungen auf die Klimaentwicklung nur dann Gesetz werden, wenn es von dort seinen Segen bekommen hat. Also kurz gesagt: eine Art Superministerium, an dem keine andere Ministerin und kein anderer Minister am Kabinettstisch vorbeikommt. Wer immer diesem Ministerium vorstehen würde, er wäre so mächtig wie der Kopf einer künftigen Regierung. So in etwa kann man das auslegen, was Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock und Grünen-Co-Vorsitzender Robert Habeck vergangene Woche präsentiert haben. Eine Schattenkanzlerin oder einen Schattenkanzler sieht das Grundgesetz jedoch nicht vor. Übliche Praxis im Kabinett sind allerdings eine Ressortabstimmung und so eine Art Einstimmigkeitsprinzip. Können Meinungsverschiedenheiten nicht ausgeräumt werden, hat die Bundeskanzlerin beziehungsweise der Bundeskanzler das Sagen. Denn diesem Amt räumt das Grundgesetz die Richtlinienkompetenz ein. Nicht zuletzt setzt aber das Parlament solchen Allmachtsfantasien verfassungsrechtlich die Grenzen. Denn sein höchstes Recht ist es, Gesetzesvorschläge abzulehnen oder anzunehmen.


Dass sich die Grünen mit ihrem Vorschlag also nicht gerade mit beiden Füßen auf dem Boden unserer Verfassung bewegen, beruhigt erst einmal. Das werden Baerbock und Habeck auch wissen. Aber was zählt das schon im Wahlkampf? Dort zählt, was gut klingt und beim Wahlvolk gut ankommt und auch schon mal ein bisschen Druck auf mögliche Koalitionspartner ausübt. Etwa auf die Union, mit der Meinungsumfragen zufolge ein Zusammengehen durchaus möglich erscheint. Nach den entsetzlichen Bildern aus den Flutgebieten leistet es sich wenige Wochen vor der Wahl sowieo fast niemand, das Thema Klima links liegen zu lassen – aus Angst, ins Hintertreffen zu geraten. Also müssen die Grünen Pflöcke einschlagen. Auch weil die Aussichten (wie an den derzeitigen Umfragewerten gemessen) nicht mehr ganz so rosig sind wie noch vor Wochen und damit die Chancen schwinden, mit der eigenen Kandidatin ins Kanzleramt zu ziehen.


Ob das außerdem die Brücke ist, um Robert Habeck in ein Führungsamt zu hieven, weil ihn auch in den eigenen Reihen viele für die bessere Wahl halten, lässt sich nicht klären. Hellhörig muss einen der Vorschlag der Grünen aber machen. Jedes Thema, an dessen Relevanz und Brisanz schwer zu rütteln ist, birgt das Risiko, dass unter seinem Deckmantel noch weitreichendere Interessen durchgedrückt werden. Das hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) mit ihrer Beharrlichkeit in Sachen Nitrat und Insektenschutz in der zurückliegenden Legislaturperiode bewiesen. Sie hat Einstimmigkeitsprinzip in der Regierung und Koalitionsräson im Parlament bis zum Äußersten strapaziert und ist damit durchgekommen. Diese Vorgehensweise wird sich auch in der nächsten Legislatur kaum abnutzen. Ob mit oder ohne Klimaministerium mit Vetorecht: keine heiteren Aussichten für die Bäuerinnen und Bauern.